1. Gegenstand der Konzeption
Die Persönliche Assistenz Kiel hält ambulante Hilfen für Menschen vor, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können (gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 76 SGB IX). Das Unterstützungsangebot orientiert sich an dem sozialen Lebensraum der Adressat*innen und dient der Überwindung von Teilhabeeinschränkungen am gesellschaftlichen Leben. Dem Leitbild entsprechend ist unser Handeln durch Wertschätzung, Transparenz sowie einer lösungs- und ressourcenorientierten Grundhaltung geprägt. Innovation, Kreativität und Flexibilität zeichnet hierbei die Arbeit des Trägers aus, wodurch den Adressat*innen in ihrem individuellen Dasein Rechnung getragen und damit verbundenen Lebenslagen einzelfallorientiert sowie bedarfsgerecht begegnet werden kann. Hilfe zur Selbsthilfe ist uns ein grundsätzliches Anliegen.
2. Grundhaltung der Konzeption
Die Persönliche Assistenz Kiel stellt eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte sicher. Es ist unser Anspruch, Leistungen zu individualisieren sowie Autonomie und Teilhabe zu fördern. Unsere Hilfen orientieren sich an den Bedürfnissen und aktuellen Lebenssituationen der Hilfeempfänger*innen. Wir bieten Unterstützungsarrangements, die jede einzelne Person befähigen soll, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die Leistungsberechtigten als selbstbestimmte und gleichberechtigte Bürger*innen der Gesellschaft mit dem Recht auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Die Achtung der individuellen Lebensentwürfe sowie die Akzeptanz gegenüber verschiedenen Deutungsmustern und Problemlösungsstrategien stellen für uns eine zentrale Grundlage in der Begegnung mit den Adressat*innen dar. Dies ermöglicht uns, die vielseitigen und vielschichtigen Belange verstehen und die jeweils subjektiv wahrgenommene Lebensqualität der Leistungsempfänger*innen fördern zu können. Wir verstehen uns somit als Unterstützer*innen, Begleiter*innen und Berater*innen der Leistungsberechtigten und diese als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt.
Das Unterstützungsangebot wird hierbei stets auf die persönlichen Bedürfnisse und gegebenen Möglichkeiten der Adressat*innen sowie die unterschiedlichen ethnischen, religiösen und kulturellen Hintergründe ausgerichtet. Mit Hilfe eines aufsuchenden Ansatzes wird ein Prozess des Motivations- und Vertrauensaufbaus begünstigt. Dieser schafft einen Rahmen, in dem Strukturen und Stabilität gewonnen, neue Handlungsspielräume im Alltag kennengelernt, alternative Handlungsweisen eingeübt sowie neue Erfahrungen gesammelt werden können. Die individuelle Biografie wird hierbei als wertvolle Quelle angesehen, um vorhandene Ressourcen zu (re-)aktivieren und zu nutzen. Gegebenenfalls erfolgt eine Neuausrichtung sowie Erweiterung der Ressourcen.
Sofern es die Rahmenbedingungen erlauben, integrieren wir in unserer Arbeit erlebnis- und abenteuerorientierte Settings. Dies ermöglicht den Adressat*innen, sich selbst in neuen und nichtalltäglichen Situationen zu erleben, neue Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entdecken und gesammelte Erfahrungen beziehungsweise Erkenntnisse, gegebenenfalls unter Anleitung, auf Alltagssituationen zu transferieren.
Entsprechend des Inklusionsgedankens gehen wir von dem Grundsatz aus, dass alle Individuen grundsätzlich ein Teil und Mitgestalter*innen des (gesellschaftlichen) Systems sind. Jede*r Einzelne erfüllt somit eine Funktion im System, ist wichtig und wird gebraucht. Dies bedeutet unter anderem für uns, die Vernetzung im Stadtteil zu fördern, einrichtungsübergreifend zu arbeiten sowie die vorhandenen Ressourcen des Sozialraums bei der Bearbeitung der Ziele zu berücksichtigen und aufzugreifen.
Inhalte, Ziele, Dauer und Umfang der Unterstützungsleistung werden im jeweiligen Aufnahmeverfahren bedarfsorientiert und unter Einbeziehung aller Beteiligten festgelegt. Die Hilfe wird unter Berücksichtigung der dargelegten Grundhaltung sowie den beschriebenen Rahmenbedingungen ausgestaltet. Zur Bearbeitung der einzelfallbezogenen Ziele und zur Optimierung unserer Arbeitsweise, liegen dem Leistungsangebot konkrete Qualitätsstandards zugrunde.
3. Gesetzliche Grundlage und Leistungsauftrag
Als gesetzliche Grundlage für das Leistungsangebot ambulant betreutes Wohnen dienen insbesondere das Neunte und Zwölfte Sozialgesetzbuch.
Grundlage der Leistung stellt das im § 1 SGB IX formulierte Recht dar: „Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen […], um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“
Leistungsberechtigt sind im Sinne der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII „Personen, die durch eine Behinderung […] wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, […], wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann […]“.
Ambulant betreutes Wohnen ist eine vorrübergehende, auf längere Zeit oder im Einzelfall auf Dauer ausgerichtete Einzelfallhilfe. Die vorwiegend aufsuchende Betreuung und Begleitung zur sozialen Eingliederung von Menschen mit einer (drohenden) geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe erfolgt gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 76 SGB IX. Diese Form der Einzelhilfe orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf der Adressat*innen und gibt ihnen, im Rahmen ihrer individuellen Voraussetzungen, die Möglichkeit einer weitestgehend selbstständigen Lebensführung und -gestaltung im eigenen Wohnraum.
4. Zielgruppe
Die Zielgruppe des ambulant betreuten Wohnens der Persönlichen Assistenz Kiel besteht aus volljährigen Personen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Erkrankung sowie Sinnesbeeinträchtigungen, die im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind und mittel- oder langfristig Unterstützung in der selbstständigen Lebensführung und -gestaltung benötigen. Hierbei unterscheiden wir in qualifizierte und einfache Assistenzleistung. Eine Übersicht der genannten Unterstützungsformen sind auf unserer Internetseite sowie dem Kurzkonzept zu entnehmen.
Das ambulant betreute Wohnen richtet sich an Anspruchsberechtigte, die…
- die Hilfeleistung grundsätzlich freiwillig in Anspruch nehmen und eine Motivation erkennen lassen, an der Zielerreichung mitzuwirken.
- in Kiel oder im Kieler-Umland wohnhaft sind.
- allein oder mit anderen in einer Wohnung leben (möchten) und hierbei Unterstützung benötigen.
- keinen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe nach § 35a i.V.m. § 41 SGB VIII haben.
- nicht akut eigengefährdend und/ oder fremdgefährdend sind.
- unter keiner akuten Abhängigkeitserkrankung leiden.
4.1 Zielsetzung
Die im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens erbrachten Leistungen haben zum Ziel, den Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung sowie einer Sinnesbeeinträchtigung zu einer weitestgehend eigenständigen Lebensführung, sozialen Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu verhelfen. Die Berücksichtigung der individuell wahrgenommenen Lebensqualität der Leistungsberechtigten steht hierbei im Vordergrund des Hilfesettings. Das Handlungskonzept umfasst gem. § 53 Abs. 3 Satz 2 SGB XII folgende drei Fernziele sowie entsprechende Nahziele:
Der*die Leistungsberechtigte nimmt am Leben in der Gemeinschaft teil.
Der*die Adressat*in …
- ist in seinem*ihrem Selbstvertrauen gestärkt und traut sich zu, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
- kann Veranstaltungen und Einrichtungen besuchen, die der Geselligkeit, Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.
- ist sozialräumlich angebunden.
- kann Kontakt zu anderen Menschen aufnehmen und soziale Begegnungen (mit-) gestalten.
- verfügt über eine angemessene Beziehungsfähigkeit und kann eine positive Bindung aufbauen.
- verfügt über stabile und positive (außerfamiliäre) Kontakte.
- hat eine angemessene und geregelte Tagesstruktur.
- weiß um für ihn*sie relevante Anlaufstellen und kann Ämter-, Behörden- sowie Arztgänge erledigen.
- verfügt über eine gesicherte materielle Lebensgrundlage.
Der*die Leistungsberechtigte kann eine angemessene Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit ausüben.
Der*die Adressat*in …
- ist schulisch/ beruflich integriert bzw. hat entsprechende Perspektiven entwickelt.
- ist sich seiner*ihrer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung bewusst und kann seine*ihre Belastungsmöglichkeiten sowie -grenzen einschätzen.
Der*die Leistungsberechtigte kann ein weitestgehend selbstbestimmtes sowie selbstfürsorgliches Leben, möglichst unabhängig von Pflege, ausüben.
Der*die Adressat*in …
- verfügt über eigene Ressourcen, Methoden und Lösungsstrategien, um mit Belastungs- und Krisensituationen umzugehen.
- hat seine*ihre (multiplen) Problemlagen sortiert und den Alltag strukturiert.
- ist sich seiner*ihrer psychischen Erkrankung bewusst und hat einen angemessenen Umgang damit sowie eine Akzeptanz gegenüber der eigenen Erkrankung entwickelt.
- weiß um seine*ihre persönlichen sowie sozialräumlichen Ressourcen und kann diese gezielt einsetzen.
- ist in seinem*ihrem Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein gestärkt.
- verfügt über alltagspraktische Kenntnisse und hat entsprechende Handlungsstrategien entwickelt, um alltägliche Aufgaben und Herausforderungen im Rahmen seiner*ihrer individuellen Möglichkeiten bewältigen zu können.
- kennt für ihn*sie relevante medizinische sowie soziale Dienste und kann diese in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der Teilhabeplanung/ Gesamtplanung werden die individuellen Ziele der Adressat*innen konkretisiert, dem Einzelfall entsprechend angepasst und regelmäßig überprüft.
5. Leistungsinhalte
Die Hilfeleistung ambulant betreutes Wohnen beinhaltet die individuelle Begleitung, Beratung, Förderung und Betreuung der Adressat*innen durch eine qualifizierte Fachkraft in Form eines Bezugsbetreuersystems. Als Grundlage dient ein einzelfallbezogener Teilhabe- und Gesamtplan, den vorrangig der*die Leistungsberechtigte als Expert*in in eigener Sache, der Kostenträger und ggfs. Bezugspersonen oder gesetzliche Vertreter sowie der Leistungserbringer gestalten. Wir sehen uns hierbei als Koproduzent*innen der Hilfeleistung und unterstützen bei der Erschließung des Möglichkeitsrahmens. Die Intensität und Dauer der Leistung richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf und wird in der Hilfevereinbarung festgelegt.
Unterschieden werden die Leistungsinhalte in direkte und indirekte Leistungen.
5.1 Direkte Leistung
Die direkten Leistungen umfassen verschiedene Arbeitsweisen und Methoden, die im direkten Kontakt mit den Adressat*innen erfolgen und ihnen unmittelbar sowie spürbar zu Gute kommen. Bedarfsabhängig erfolgt die Leistungserbringung in Form von Hausbesuchen, der gemeinsamen Begegnung im Lebensumfeld der Adressat*innen, der Begleitung zu außerhäuslichen Terminen, der Erkundung neuer Erfahrungsräume sowie telefonischer Kontakte. Die direkte Leistung wird unter Berücksichtigung des festgelegten Hilfeumfangs und entsprechend der vorliegenden Rahmenbedingungen und Bedarfe der Leistungsempfänger*innen eingeteilt und primär werktags erbracht.
Orientiert an den individuellen Rahmenbedingungen, Ressourcen und Bedürfnissen sind die Maßnahmen zur Erreichung des jeweiligen Eingliederungsziels vielfältig und können unterschiedliche Formen annehmen:
- Erstgespräch/ Auftragsklärung
- Verlässliche und stabile Beziehungsangebote
- Motivational Interviewing
- Klientenzentrierte Gesprächsführung
- Ressourcenarbeit (Erkundung, Aktivierung und Stabilisierung von Ressourcen)
- Erarbeitung von Stressmanagementmethoden und Copingstrategien
- Biografiearbeit
- Erlebnis- und handlungsorientierte Angebote
- Durchführung von Gruppenangeboten
- Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Selbstvertrauens
- Entwicklung persönlicher Lebensperspektiven
- Hilfestellung bei der Entwicklung einer angemessenen beruflichen Perspektive, der Akquise von Arbeitsstellen, der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Unterstützung und Förderung der persönlichen Entwicklung
- Hilfe bei der Sicherung existenzieller Ansprüche sowie die Begleitung bei Amts- und Behördengängen (z.B. Unterstützung bei der Antragsstellung von Sozialhilfeleistungen, Begleitung von Terminen)
- Hilfestellung und Anleitung bei der Versorgung der eigenen Person im Wohnbereich (z.B. bei der Wohnungspflege, der Einkaufsplanung, der Gesundheitspflege sowie bei der Finanz- und Budgetberatung)
- Erarbeitung von Alltagsstrukturen und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten
- Stadtteil- und Netzwerkarbeit (z.B. Zusammenarbeit mit Fachärzt*innen, Therapeut*innen, gesetzlichen Betreuer*innen, die Förderung von sozialen Begegnungen, das Kennenlernen und Nutzen der Angebote im Stadtteil, die Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten der Freizeitgestaltung)
- Hilfestellung bei einem Umzugsvorhaben bzw. einem Wechsel in eine neue Wohnform (z.B. Unterstützung bei der Wohnungssuche, der Anmietung von Wohnraum, Ermittlung von Kostenpunkten)
- Krisenintervention sowie Unterstützung bei Krisen- und Konfliktlösungsgesprächen
- Unterstützung bei der Inanspruchnahme notwendiger sozialer und medizinischer Dienste sowie die Vermittlung weiterführender Hilfen (z.B. Suchtberatung, Selbsthilfegruppen)
- Regelmäßige Reflexionsgespräche der Zielerreichung und gemeinsame Erarbeitung und Festlegung von Handlungsschritten
Erlebnis- und handlungsorientierte Angebote
Sofern es die gegebenen Rahmenbedingungen zulassen und es der Zielerreichung dient, bietet die Persönliche Assistenz Kiel die Möglichkeit von erlebnis- und handlungsorientierten Angeboten.
Durch das Schaffen außergewöhnlicher Situationen und Herausforderungen wird zunächst eine Alltagsdistanz erreicht, durch welche Interessen, Talente, Stärken und Schwächen auf einer neuartigen Ebene erkannt und erlebt werden können. Das gewonnene Ressourcenbewusstsein wird, gegebenenfalls unter Anleitung, auf Alltagssituationen übertragen und kann so der Schlüssel zu neuen, selbsterkannten Bewältigungsstrategien sein. Die hierfür einzusetzenden Mittel sind unter dem Punkt „Qualität des Standorts und sächliche Ausstattung“ aufgeführt.
5.2 Indirekte Leistung
Die indirekten Leistungen dienen der Verwaltung der Einrichtung, der Organisation des Arbeitsablaufes sowie der Umsetzung notwendiger Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
- Leitungs- und Steuerungsaufgaben
- Telefonate und Schriftverkehr mit klientenbezogenen Kooperationskontakten
- Prozessdokumentation und Berichtwesen
- Verwaltungstätigkeiten (Personalplanung, Kostenabrechnung etc.)
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung
- Vernetzungsleistungen/ Institutionsübergreifende Leistungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fallbesprechung/ (Kollegiale-) Beratung
- Teamsitzungen
- Supervision
- Fortbildungen
- Fahrzeiten
6. Leistungsgerechte Entgelte
Die Vergütung für die in dieser Vereinbarung festgelegten Leistungen muss dem Träger ermöglichen, bei wirtschaftlicher und sparsamer Betriebsführung bedarfsgerechte Hilfen zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt über Fachleistungsstunden und richtet sich nach dem jeweiligen Umfang bzw. der Intensität der gewährten Hilfeleistung. Das leistungsgerechte Entgelt wird in einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage des AVV-SH gem. § 79 Abs. 1 SGB XII festgelegt und umfasst alle direkten sowie indirekten Leistungen im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens.
7. Qualitätsentwicklung und -sicherung
Zur Sicherung und Entwicklung der personellen, institutionellen und fachlichen Qualitätsstandards realisiert die Persönliche Assistenz Kiel zielorientierte und systematische Verfahren zur Hilfegestaltung, Anleitung, Reflexion, Supervision, Fortbildung, Dokumentation und Konzeptentwicklung. Diese Verfahren liegen in schriftlicher Form vor. Die Unterscheidung zwischen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermöglicht hierbei einen differenzierten Blick auf die Rahmenbedingungen, Handlungsprozesse sowie die daraus resultierenden Ergebnisse und fördern eine qualitative Sicherstellung der Leistungen.
7.1 Strukturqualität
Die Strukturqualität umfasst unsere institutionellen Rahmenbedingungen sowie die Ausstattung des Trägers.
Handlungsleitende Konzeption
Das Konzept fungiert als Grundlage des Leistungsangebots ambulant betreutes Wohnen und stützt sich auf das verschriftlichte Leitbild des Trägers. Es enthält Richtlinien für die fachliche und methodische Ausrichtung sowie den allgemeinen Qualitätsstandards, die angebotsübergreifend für die Einrichtung formuliert sind. Unter Berücksichtigung veränderter rechtlicher Bedingungen sowie gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung des Konzepts statt.
Qualität des Standorts und sächliche Ausstattung
Die barrierefreien Büroräumlichkeiten der Persönlichen Assistenz Kiel sind zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Neben festinstallierten Arbeitsplätzen mit einer angemessenen technischen Ausstattung umfasst das Büro einen Besprechungsraum, einen für Gruppenangebote ausgerichteten Begegnungsort sowie eine vollausgestattete Küche. Für die Arbeit mit den Adressat*innen steht den Fachkräften darüber hinaus umfangreiches bewegungs- und erlebnisorientiertes Material zur Verfügung: unter anderem bestehend aus Kanus, Angelboot, Stand-Up-Paddle, Fahrrädern, Angel- sowie Tauchausrüstungen und einem großen Naturgrundstück in Blumenthal. Vorhandene Dienstwagen können bei Bedarf durch die Mitarbeitenden genutzt werden.
Organisationsbezogene Modalitäten
Durch ein bestehendes Bezugsbetreuersystem wird den Adressat*innen eine kontinuierliche Ansprechperson geboten. Fallbezogen steht jeder Fachkraft eine zuständige pädagogische Leitung unterstützend und beratend zur Seite. Die kurzen Kommunikationswege ermöglichen uns, den individuellen Unterstützungs- und Hilfebedarfen flexibel, schnell und innovativ begegnen zu können. Wöchentliche Teamsitzungen, regelmäßige Fall- bzw. Teamsupervisionen und bedarfsorientierte Einzelsupervisionen sind fester Bestandteil unserer Arbeit. In Form von Fort- und Weiterbildungen sowie Inhouse-Workshops werden die Mitarbeiter*innen fortlaufend geschult.
Um kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger zu schaffen, sehen die organisationsbezogenen Strukturen eine vertragliche Regelung des Bereuungsverhältnisses vor.
Personelle Bedingungen und personelle Qualitätsstandards
Das Leistungsangebot ambulant betreutes Wohnen wird ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit sozialrehabilitativen Kenntnissen und Kompetenzen erbracht. Das multiprofessionelle Team zeichnet sich durch verschiedene berufliche Biografien, (Zusatz-) Qualifikationen und diverser Erfahrungen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Sozialen Arbeit aus. Unter anderem setzt sich das Team aus Mitarbeiter*innen mit fachlichen und methodischen Kompetenzen in folgenden Bereichen zusammen:
- Psychische Erkrankungen
- Erlebnispädagogik, Natur- und Sportpädagogik
- Qualitätsmanagement
- Kollegiale Beratung
- Motivational Interviewing
- Sozialrecht
- Stressmanagement, Resilienz, Salutogenese, Recovery
Neben fachlicher Qualifikationen achten wir darauf, dass unsere Mitarbeitenden gegenüber den Hilfeempfänger*innen eine hohe Sensibilität und Empathie vorweisen, ihnen motivierend sowie aktivierend begegnen und in der Lage sind, die Kompetenzen sowie Fähigkeiten der Menschen mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung zu erkennen, daran anzuknüpfen und diese zu fördern. Zudem stellt die Gemeinwesenkompetenz, d.h. das Suchen, Knüpfen, Pflegen und Vernetzen von Kontakten der fallspezifischen Sozialräume, eine wesentliche Fähigkeit der Mitarbeiter*innen dar.
Beschwerdemanagement sowie Wunsch- und Wahlrecht
Das Beschwerdemanagement sieht vor, dass Unstimmigkeiten zunächst direkt mit der betreffenden Fachkraft thematisiert werden. Sollte sich infolgedessen keine Verbesserung der Situation darstellen, ist die pädagogische Leitung zu konsultieren. Diese wird dann ihrerseits ein Gespräch mit der Fachkraft führen. Ergänzend haben die Adressat*innen zu jeder Zeit die Möglichkeit, Kontakt mit der fallführenden Fachkraft des Sozialamtes aufzunehmen und bestehende Unzufriedenheit anzusprechen. Kritik wird stets ernst genommen und als grundlegend für die Erarbeitung einer konstruktiven Lösung erachtet. Eine Belehrung über das Beschwerdemanagement erfolgt grundsätzlich zu Hilfebeginn.
Es wird ein besonderer Wert auf die Wahrung des im § 8 Abs. 1 SBG IX verankerten Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten gelegt. Ferner stellen wir den Leistungsempfänger*innen allgemeine Informationen zur Inanspruchnahme von Leistungen und Beratungsstellen zur Verfügung, um einer möglichen Abhängigkeit von uns als Leistungserbringer entgegenzuwirken.
7.2 Prozessqualität
Zur Ermöglichung einer passgenauen und bestmöglichen Hilfe legt die Persönliche Assistenz Kiel besonderen Wert auf eine stetige Fortentwicklung der Konzeption sowie die Sicherstellung strukturgebender Arbeitsabläufe bei zeitgleicher Bereitstellung flexibler und innovativer Hilfeprozesse.
Kooperation mit allen Bezugspartnern
Durch langjährige Erfahrung und Tätigkeit im Sozialraum Kiel verfügen wir über ein umfangreiches Netzwerk und weitreichende interdisziplinäre Kontakte. Die Einbeziehung des Sozialraums sowie das Erkunden und Nutzen von Ressourcen ist unserer Überzeugung nach der Schlüssel für eine erfolgreiche Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Kooperation mit (psychosozialen) Beratungs- und Behandlungsstellen (z.B. psychiatrischer Kliniken/ Praxen, Beratungsstellen für Gesundheitsträger und der allgemeinen Sozialberatung), Fachärzt*innen, der Agentur für Arbeit, Vereinen, anderen Trägern der Eingliederungshilfe sowie die Teilnahme an fachbezogenen Arbeitskreisen ist unabdingbar und neben der fachlichen Kompetenz ein wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Arbeit.
Teilhabeplanung/ Gesamtplanung
Die Hilfeleistung erfolgt bedarfsorientiert und auf Grundlage einer individuell ausgerichteten Teilhabeplanung/ Gesamtplanung. Die Persönliche Assistenz Kiel fördert eine enge fachliche Zusammenarbeit aller Beteiligten und wirkt aktiv bei der Vorbereitung einer Hilfeplanfortschreibung, so dass die Hilfeplanung als wechselseitiger Prozess zwischen Leistungsberechtigten, Leistungsträger sowie -erbringer verstanden wird. Hierbei werden bereits durchgeführte Eingliederungsmaßnahmen berücksichtigt und vorhandene Ressourcen ermittelt.
Eine regelmäßige trägerinterne Dokumentation sowie die Erstellung von Entwicklungsberichten trägt zu einer transparenten und nachvollziehbaren Leistungserbringung sowie dem Fallverstehen bei. Den Mitarbeitenden obliegt bei Bedarf die Möglichkeit, gesonderte Einzel- bzw. Fallsupervisionen in Anspruch zu nehmen oder sich kollegial beraten zu lassen.
Die individuelle Betreuungsform ist bedarfsabhängig und richtet sich nach dem jeweiligen Teilhabe-/ Gesamtplan. Die Adressat*innen werden regelmäßig nach ihrer Zufriedenheit der Dienstleistung befragt, wodurch eine Anpassung zeitnah vorgenommen werden kann.
Partizipationsmöglichkeiten
Wir legen größtmöglichen Wert auf Partizipation unserer Hilfeempfänger*innen. Sie sind aktiv in den Hilfeplanungsprozess eingebunden und richtungsgebend für die Ausgestaltung der Hilfe. Ziele und Berichte werden gemeinsam mit den Adressat*innen erarbeitet und besprochen. Ihre Mitwirkung betrachten wir gleichsam als Recht und als Pflicht.
7.3 Ergebnisqualität
Zu den Formen der Ergebnisqualität zählen die Entwicklungs- und Betreuungsdokumentationen sowie die Evaluation des Umgangs mit Krisensituationen, als auch die Prüfung und Reflexion der Zielerreichung. Zudem erheben wir bei Hilfeende standardmäßig die Zufriedenheit der Leistungsempfänger*innen in Form einer als positiv, sinnvoll und als gewinnbringend erlebten Betreuung mittels eines Evaluationsbogens. Dies ermöglicht unseren Mitarbeitenden eine Rückmeldung und die Aufdeckung eventueller Verbesserungspotentiale.
8. Datenschutz
Entsprechend der Datenschutzrichtlinien werden elektronisch übermittelte Berichte und adressatenbezogene Informationen grundsätzlich verschlüsselt. Einem Austausch mit weiteren in den Hilfeprozess involvierten Institutionen muss grundsätzlich eine Schweigepflichtentbindung der Adressat*innen vorausgehen. Ferner wird der*die Hilfeempfänger*in zu Beginn einer Hilfe grundsätzlich über entsprechende Datenschutzhinweise nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kenntnis gesetzt.
9. Schlussbestimmung
Die Vereinbarung über diese Konzeption mit der Landeshauptstadt Kiel tritt am __________ in Kraft. Bei Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/ oder des Landesrahmenvertrages, die in das Leistungsgefüge dieser Vereinbarung nicht nur unerheblich eingreifen, sind die Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich über eine angemessene Anpassung der Vereinbarung in Verhandlung zu treten.